Wir sind wieder geöffnet - hier das Wichtigste kurz zusammengefasst!Entsprechend der Covid 19 Verordnung ist der Zutritt in die Gastronomie gestattet, wenn man Genesen, Getestet oder Geimpft ist. Es ist also notwendig, dass Sie eine dieser „3G“ Bedingungen erfüllen, um einen Gastronomiebetrieb zu besuchen. Im Gastgarten können wir bis zu 10 Personen plus minderjährige Kinder an einen Tisch platzieren. Im Innenbereich 4 Personen plus minderjährige Kinder. Bitte reservieren Sie unbedingt per E-Mail oder per Telefon, damit wir Wartezeiten und langwierige Kontrollen vermeiden können. Die derzeit gültigen Regeln erfordern eine der folgenden Nachweise:GetestetNegativer PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage) GenesenÄrztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 GeimpftNachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung. Kontaktdaten:Wir sind verpflichtet Namen, Telefonnummer und, wenn vorhanden, die E-Mail-Adresse unserer Gäste, gemeinsam mit dem Datum und der Uhrzeit des Besuches zu erheben. Für Gäste aus einem gemeinsamen Haushalt genügen die Daten einer volljährigen Person. Diese Daten werden müssen für 28 Tage gespeichert werden - und sind dann unverzüglich zu löschen. Erstellungsdatum: 17.05.2021, 12:45 Uhr zurück |