.

Wir sind wieder geöffnet - hier das Wichtigste kurz zusammengefasst!

Entsprechend der Covid 19 Verordnung ist der Zutritt in die Gastronomie gestattet, wenn man Genesen, Getestet oder Geimpft ist. Es ist also notwendig, dass Sie eine dieser „3G“ Bedingungen erfüllen, um einen Gastronomiebetrieb zu besuchen. Im Gastgarten können wir bis zu 10 Personen plus minderjährige Kinder an einen Tisch platzieren. Im Innenbereich 4 Personen plus minderjährige Kinder. Bitte reservieren Sie unbedingt per E-Mail oder per Telefon, damit wir Wartezeiten und langwierige Kontrollen vermeiden können.

Die derzeit gültigen Regeln erfordern eine der folgenden Nachweise:

Getestet

Negativer PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage)
Antigen-Tests (maximal 48 Stunden alt – Gültigkeit 2 Tage)
Antigen-Selbsttests mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag)
Für Kinder sollen Schultests als Eintrittstests anerkannt werden.
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.

Genesen

Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2
Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder der SARS-CoV-2 Absonderungsbescheid.
Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Geimpft

Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung.
Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf
Impfung, wenn nicht länger als 9 Monate zurückliegt und wenn 21 Tage vor Impfung positiver PCR- Test bzw. vor der Impfung Nachweis neutralisierender Antikörper vorlag.

Kontaktdaten:

Wir sind verpflichtet Namen, Telefonnummer und, wenn vorhanden, die E-Mail-Adresse unserer Gäste, gemeinsam mit dem Datum und der Uhrzeit des Besuches zu erheben. Für Gäste aus einem gemeinsamen Haushalt genügen die Daten einer volljährigen Person. Diese Daten werden müssen für 28 Tage gespeichert werden - und sind dann unverzüglich zu löschen.

Wir sind wieder geöffnet - hier das Wichtigste kurz zusammengefasst!

Erstellungsdatum: 17.05.2021, 12:45 Uhr

zurück